Rundfunkbeitrag Studentenwohnheim

02.05.2022

Das verfügbare Einkommen von Studenten reicht zumeist nur für einen sparsamen Lebensstil aus. Daher ist eine sehr genaue Kalkulation erforderlich, um jeden Monat über die Runden zu kommen. Wer aufgrund der Entfernung nicht zuhause wohnen kann, ist davon besonders betroffen. Verschiedenste Kosten wie der Kauf von Lehrmaterialien, Mietkosten bis zum Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim belasten das Budget.

Wann ist der Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim fällig?

Besteht kein Anspruch auf BAföG, gibt es für Studenten auch keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag im Studentenheim. Ob jedoch jeder Student im Wohnheim die Rundfunkgebühr anmelden und entrichten muss, hängt von der Gestaltung der Räumlichkeiten im Studentenwohnheim ab.

Das Geheimnis: die Zahl der Zimmer hinter der Zugangstür

Lebt ein Student in einem Einzelzimmer, dessen Eingangstür direkt auf den Flur hinausführt, ist die GEZ auch im Studentenwohnheim fällig. Dies ist unabhängig davon, ob das Zimmer über eine Küche und ein eigenes Badezimmer verfügt. Es gilt immer als Wohnung und ist somit GEZ-pflichtig.

Anders ist die Situation, wenn sich hinter der Eingangstür mehrere Studentenzimmer befinden, die von jeweils einem oder mehreren Studenten bewohnt werden. In diesem Fall muss der Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim zwar ebenfalls entrichtet werden, allerdings ist nur eine Person meldepflichtig, da es sich um eine Wohngemeinschaft handelt. Dadurch können die Rundfunkgebühren für das Studentenheim auf mehrere Bewohner aufgeteilt werden.

Wieviel kostet der Rundfunkbeitrag GEZ im Studentenwohnheim?

Der Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim liegt bei €18,36 / Monat.

Nicht immer klar, ob Wohnung oder Wohngemeinschaft

Für die Einstufung als Wohnung oder Haushalt ist es nicht relevant, ob die Räumlichkeiten über ein eigenes Bad oder eine eigene Küche verfügen. Trotzdem ist immer wieder unklar, ob die einzelnen Zimmer hinter der Zugangstür als Wohngemeinschaft oder als einzelne Wohnungen zu betrachten sind. Da es sich laut Beitragsservice um eine Wohngemeinschaft handelt, für die der Rundfunkbeitrag auch im Studentenwohnheim nur einmalig fällig wird, sollten Studierende bei einem anderslautenden Bescheid auf jeden Fall Einspruch erheben.

Quellenverzeichnis.

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